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Kältemittel

KAV §22: Überprüfung von Kälte- und Klimaanlagen – Pflichten, Intervalle & Betreiber-Checkliste (Österreich)

Für Kälteanlagen im Geltungsbereich der österreichischen Kälteanlagenverordnung verlangt § 22 eine Überprüfung der Betriebssicherheit spätestens nach einem Jahr sowie nach bestimmten Störungen und Eingriffen. § 23 regelt das dazugehörige Prüfbuch. Betreiber sollten zuerst den Anwendungsbereich klären und anschließend KAV-Prüfung, gegebenenfalls erforderliche F-Gas-Dichtheitskontrollen und Wartung mit ihren jeweiligen Anforderungen einplanen.

22.05.2026 · 6 Min. Lesezeit
Techniker in einem Technikraum prüft eine Kälte- bzw. Klimaanlage mit Checkliste; saubere Rohrleitungen, Armaturen und Aggregat im Hintergrund

Für welche Anlagen gilt die KAV?

Im Arbeitnehmer:innenschutz erfasst § 1 KAV die dort genannten Betriebsstätten und Betriebe, in denen Kälteanlagen mit mehr als 1,5 kg Kältemittel eingesetzt werden. Luft und Wasser sind als Kältemittel ausgenommen. Die Einordnung betrifft also den betrieblichen Anwendungsbereich und die konkrete Anlage; aus der Bezeichnung „Klimaanlage“ allein folgt noch keine KAV-Prüfpflicht. Genau 1,5 kg überschreiten die Schwelle nicht.

Die Vorschriften zum Nachbarschaftsschutz haben nach § 1 Absatz 2 einen zusätzlichen Bezug zur gewerberechtlichen Genehmigungspflicht. § 122 ASchG führt unter anderem die KAV-Bestimmungen zur Überprüfung und zum Prüfbuch im Arbeitnehmer:innenschutz weiter.

Dieser Beitrag erläutert die allgemeinen Vorgaben für Betriebe. Er ersetzt keine rechtliche Beurteilung einer einzelnen Anlage oder ihrer behördlichen Auflagen.

Prüfintervall, Anlassprüfungen und Prüfbefugnis nach § 22

Zwischen den Überprüfungen der Betriebssicherheit darf höchstens ein Jahr liegen. Nur einen Termin je Kalenderjahr vorzusehen, genügt deshalb nicht, wenn der tatsächliche Abstand länger ausfällt. Eine Verlängerung auf 15 Monate sieht § 22 KAV nicht vor. Die abweichende Frist in § 13 Arbeitsstättenverordnung betrifft deren eigene Prüfpflichten.

Zusätzlich verlangt § 22 Absatz 1 eine Überprüfung nach größeren Betriebsstörungen, nach größeren Instandsetzungen und bei wesentlichen Anlagenänderungen. Solche Ereignisse müssen unabhängig vom nächsten regulären Prüftermin berücksichtigt werden.

Die Prüfung setzt sowohl einschlägige Fachkunde als auch die dafür erforderliche Befugnis voraus. Klären Sie bei der Beauftragung ausdrücklich den Prüfauftrag nach § 22 KAV; ein Wartungsauftrag allein belegt dessen Erfüllung nicht.

§ 22 Absatz 2 enthält außerdem Anforderungen an Druckproben bei Ersatz schadhafter, unter Überdruck stehender Teile und nach größeren Instandsetzungen an solchen Teilen. Diese sind nach Maßgabe des § 9 zu berücksichtigen.

Abgrenzung: KAV-Überprüfung vs. F-Gase-Pflichten (Dichtheit, Aufzeichnungen)

Die KAV-Überprüfung beurteilt die Betriebssicherheit. Die Dichtheitskontrolle nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573 dient einem eigenen Pflichtenkreis. Bei ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen hängt ihre Anwendung insbesondere von Gasart, Füllmenge und den gesetzlichen Ausnahmen ab.

Die EU-Verordnung verwendet für Gase aus Anhang I CO₂-Äquivalente und für Gase aus Anhang II Gruppe 1 Kilogramm. Eine Einordnung ausschließlich über CO₂-Äquivalente ist daher unvollständig. Artikel 5 regelt auch die Kontrollabstände; Artikel 7 die Aufzeichnungen und Artikel 10 die Zertifizierung. Ein gemeinsamer Termin ist möglich, wenn beide Prüfaufträge mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen tatsächlich erfüllt und dokumentiert werden.

  • KAV: Anwendungsbereich und Betriebssicherheit der Anlage prüfen.
  • F-Gase: Kontrollpflicht, Ausnahmen und eigenen Termin anhand der konkreten Einrichtung bestimmen.
  • Im Anlagenregister getrennte Prüfarten und Nachweise führen; ein Dokumentenordner allein ersetzt keine Prüfung.
Detailansicht einer Kälteanlagen-Armaturengruppe mit Manometern und Absperrventilen; Techniker dokumentiert Messwerte
Prüfungen werden einfacher, wenn Stammdaten, Messwerte und Wartungsprotokolle sauber dokumentiert und zentral abgelegt sind.

Prüfbuch nach § 23: Was muss dokumentiert werden?

Für jede Anlage im KAV-Geltungsbereich ist ein Prüfbuch erforderlich. Es muss im Betrieb für behördliche Einsicht verfügbar bleiben und so lange aufbewahrt werden, wie die Anlage dort aufgestellt ist. Eine pauschale Aufbewahrungsfrist von drei oder fünf Jahren beschreibt diese KAV-Vorgabe nicht.

Das Prüfbuch muss insbesondere Folgendes enthalten. Ergänzende Wartungsunterlagen und Messwertverläufe können dort zugeordnet werden, ersetzen die vorgeschriebenen Angaben aber nicht.

  • Zu jeder §-22-Überprüfung: Datum, festgestellte Mängel und die sicherheitstechnische Beurteilung, ob gegen den weiteren Betrieb Bedenken bestehen.
  • Die nach § 10 für das Anlagenschild vorgeschriebenen Angaben.
  • Bescheinigungen über die Druckproben nach § 9 und § 22 Absatz 2, die Probe vor Inbetriebnahme nach § 16 sowie die Errichtung gemäß KAV.
  • Einträge über größere Instandsetzungen und wesentliche Anlagenänderungen.

Betreiber-Checkliste: So bereiten Sie eine Überprüfung effizient vor

Diese organisatorische Checkliste hilft bei der Vorbereitung. Sie ist kein technischer Prüfumfang und keine Anleitung für Arbeiten am Kältemittelkreislauf.

  • Anlage eindeutig zuordnen: Standort, Kältemittel, Füllmenge, Anlagenschild und vorhandene Unterlagen erfassen; den KAV-Anwendungsbereich klären lassen.
  • Letztes Prüfdatum und nächste Fälligkeit festhalten. Störungen, größere Reparaturen oder Umbauten zusätzlich an die beauftragte fachkundige Person melden.
  • Den Prüfauftrag, die erforderliche Befugnis und Fachkunde sowie gegebenenfalls einen separaten F-Gas-Auftrag vor dem Termin klären.
  • Prüfbuch, frühere Befunde, Bescheinigungen und vorhandene Wartungsprotokolle zur Anlage bereitlegen.
  • Zugang, betriebliche Ansprechpartner und ein erforderliches Stillstandsfenster abstimmen. Vorhandene Alarm- und Betriebsdaten für die Prüfung zugänglich machen.
  • Prüfergebnis und Mängel dokumentieren und erforderliche Maßnahmen nachverfolgen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, verlangt § 19 KAV die Außerbetriebnahme bis zur Schadensbehebung.
Techniker fotografiert das Typenschild einer Kälteanlage und dokumentiert Seriennummer und Stammdaten am Tablet
Stammdaten (Typenschild, Seriennummer, Füllmengen, Standort) sind die Basis für saubere Prüf- und Serviceprozesse.

Wartung und Monitoring sinnvoll mit der Prüfung abstimmen

Wartung, Monitoring und gesetzliche Prüfungen können organisatorisch aufeinander abgestimmt werden. Dabei sollten im Auftrag und im Ergebnis erkennbar bleiben, welche Arbeiten und Prüfungen tatsächlich durchgeführt wurden. Wartungsprotokolle oder automatisch aufgezeichnete Messwerte sind für sich kein Nachweis einer ordnungsgemäß durchgeführten KAV-Prüfung.

Welche Betriebsdaten für Diagnose und Vorbereitung hilfreich sind, hängt von der Anlage ab. Stimmen Sie die Auswahl mit den zuständigen Fachpersonen ab.

Quellen und fachlicher Stand

Geprüft am 8. September 2026: KAV §§ 1, 19, 22 und 23 sowie ASchG § 122 im RIS; zur Abgrenzung AStV § 13, das Prüftool der Arbeitsinspektion und Artikel 5, 7 und 10 der Verordnung (EU) 2024/573 auf EUR-Lex. Die verlinkten Originalquellen stehen am Ende des Beitrags.

Quellen und weiterführende Informationen

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Beschreiben Sie Klima-Zentrum den Anlagenstandort, die vorhandenen Unterlagen und Ihr Anliegen. So lässt sich klären, welche Unterstützung für Ihr Projekt in Österreich angeboten werden kann.

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Häufige Fragen

Gilt KAV § 22 für jede Klimaanlage im Büro?

Nein, zunächst muss die Anlage in den betrieblichen Geltungsbereich des § 1 KAV fallen. Die Füllmenge muss mehr als 1,5 kg betragen; Luft und Wasser sind als Kältemittel ausgenommen. Andere Prüfpflichten können gesondert bestehen.

Darf zwischen zwei KAV-Prüfungen ein Abstand von 15 Monaten liegen?

§ 22 KAV lässt höchstens ein Jahr zu. Die 15-Monats-Grenze anderer Vorschriften ist keine Verlängerung dieser KAV-Frist.

Wo stehen Ergebnis und Mängel der Prüfung?

Im Prüfbuch nach § 23 KAV. Dazu gehört auch die Beurteilung, ob die Anlage aus sicherheitstechnischer Sicht weiterbetrieben werden kann. Das Prüfbuch bleibt aufzubewahren, solange die Anlage im Betrieb aufgestellt ist.

Kann ich KAV- und F-Gase-Pflichten gemeinsam organisieren?

Ja. Termine und Unterlagen lassen sich koordinieren. Beide Pflichtenkreise behalten jedoch ihren eigenen Prüfgegenstand, ihre Fristen, Qualifikationsanforderungen und Dokumentation. Ein gemeinsamer Termin ist keine pauschale Bestätigung der Rechtskonformität.

Was ist der erste organisatorische Schritt?

Ordnen Sie die vorhandenen Unterlagen einer eindeutigen Anlage zu und klären Sie mit der beauftragten fachkundigen Person Anwendungsbereich, letzte Prüfung, offenen Handlungsbedarf und nächsten Termin.